Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 08|2024
Lieber Gast!
Wir möchten Sie gerne auf folgende Punkte aufmerksam machen und Sie gleichzeitig bitten, diese als allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten:
Mit dem Betreten des Kinderparks werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Kinderparks Gino`s Kinderland durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.
Das Gino`s Kinderland besteht aus mehreren Unterhaltungs- und Spielkomponenten, verschiedenen Kleinspielaktivitäten, einer Kletterwand, und Gastronomiebereichen.
Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher, unbeschadet der Verpflichtung des Ginoland Kinderparks, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Kindern ist bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres der Besuch des Gino`s Kinderland nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet, es sei denn, die Eltern haben ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch durch das Kind ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt. Dies gilt nicht an Wochenenden und Feiertagen.
Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf den Gino`s Kinderland oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal des Gino`s Kinderland ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.
Gegenüber Unternehmern haftet Gino`s Kinderland bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Das Gino`s Kinderland haftet danach insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/ oder durch andere Besucher verursacht werden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung.
Sie gelten außerdem nicht bei dem Gino`s Kinderland zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden.
Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände (auch Kerzen) dürfen nicht mitgeführt werden.
Das Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet.
Getränke und Speisen sind ausschließlich in den Sitzbereichen zu verzehren.
Das Rauchen ist im Gino`s Kinderland nur in den dafür vorgesehenen Räumen außerhalb des Spielbereichs gestattet.
Das Mitbringen von eigenen Geburtstagskuchen, Süßigkeiten und alkoholfreien Getränken ist im Gino`s Kinderland gestattet.
Wir bitten aber um Verständnis, dass das Mitbringen von eigenen Speisen, sowie Kaffee und Tee oder eine Belieferung durch Fremdfirmen (Pizza-Service oder Fast Food-Imbisse) nicht gestattet ist.
Der Konsum von Alkohol und Kaugummis ist im Gino`s Kinderland nicht gestattet!
Der durch die mitgebrachten Geburtstagskuchen und Getränke verursachte Abfall ist selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.
Für Beschädigungen an der Bekleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte des Gino`s Kinderland entstehen, haftet der Gino`s Kinderland nicht.
Eine Haftung für die in den Gino`s Kinderland vom Besucher mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen wird nicht übernommen.
Bitte benutzen Sie die dafür vorgesehenen Schließfächer.
Sämtliche Einrichtungen des Gino`s Kinderland sind pfleglich zu behandeln, alle Geräte sind ohne Schuhe zu betreten.
Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden.
Beschädigungen an der Einrichtung oder den Gerätschaften sowie entliehenen Gegenständen sind vom Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des Gino`s Kinderland aus.
Es ist befugt, Besucher, die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus dem Gino`s Kinderland zu verweisen.
Der Zutritt zum Gino`s Kinderland ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Nur wenn wir gemeinsam alle Leitlinien einhalten, ist ein sicheres und sauberes Spielen möglich.
Ihre Gino`s Kinderland-Geschäftsleitung